Stand: 17. Juli 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen Ing. Christoph Berthold, Christoph Berthold Smart Solutions, Bockfließerstraße 22, 2214 Auersthal, Österreich („Auftragnehmer“), und seinen Kunden („Auftraggeber“).
Sie gelten insbesondere für Beratung und Produktempfehlungen, den Verkauf und die Lieferung von Mährobotern, Saug- und Wischrobotern sowie Smart-Home-Produkten, deren Einrichtung und Konfiguration, Smart-Home- und KNX-Programmierungsleistungen sowie Wartungs-, Reinigungs- und Serviceverträge.
„Verbraucher“ ist eine Person, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. „Unternehmer“ ist eine Person oder Organisation, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben durch diese AGB unberührt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
2. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich und mit einer Bindungsfrist bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der angegebenen Bindungsfrist in Textform annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt. Eine bloße Anfrage, Beratung, Produktempfehlung oder Zusendung eines Angebots begründet noch keinen Vertrag.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Angebot angeführten Waren erst nach Vertragsabschluss und, sofern vereinbart, nach Eingang einer Anzahlung oder Vorauszahlung beim jeweiligen Lieferanten zu bestellen.
Der konkrete Leistungsumfang, Preise, Termine, Produkte und allenfalls vereinbarte Reaktionszeiten ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Wartungsvertrag. Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Regelungen diesen AGB vor.
Änderungen oder Erweiterungen nach Vertragsabschluss gelten als Zusatzauftrag und werden nach vorheriger Information nach Aufwand oder zu einem gesondert vereinbarten Preis verrechnet.
3. Beratung und Produktempfehlungen
Beratungen und Empfehlungen erfolgen sorgfältig auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, der erkennbaren örtlichen Gegebenheiten, der zum Beratungszeitpunkt verfügbaren Herstellerangaben und des vereinbarten Budgets.
Der Auftraggeber hat alle für die Beratung wesentlichen Umstände vollständig und richtig offenzulegen, insbesondere Grundstücksgröße und -beschaffenheit, Steigungen, Engstellen, Schwellen, Bodenbeläge, WLAN-Abdeckung, vorhandene Verkabelung, Gebäudetechnik, gewünschte Funktionen, Haustiere, Kinder und besondere Sicherheitsanforderungen.
Eine Empfehlung stellt keine Zusicherung dar, dass ein Produkt unter allen denkbaren Bedingungen sämtliche subjektiven Erwartungen erfüllt. Verbindlich zugesicherte Eigenschaften müssen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten sein. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
4. Warenverkauf, Lieferung und Eigentumsvorbehalt
Bei Warenverkäufen ergeben sich Produkt, Menge, Preis und Lieferbedingungen aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, handelt es sich bei den angebotenen Produkten nicht um lagernde Ware. Die Beschaffung erfolgt nach Vertragsabschluss beim jeweiligen Lieferanten.
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Schätzungen und beginnen grundsätzlich erst mit Vertragsabschluss, dem Vorliegen aller für die Bestellung erforderlichen Informationen sowie dem Eingang einer allenfalls vereinbarten Anzahlung oder Vorauszahlung. Lieferfristen sind nur dann Fixtermine, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Erkennbare Transportschäden sollen möglichst bei Übergabe dokumentiert und dem Auftragnehmer zeitnah mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Rechte, insbesondere von Verbrauchern, werden dadurch nicht eingeschränkt.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers. Der Eigentumsvorbehalt muss Bestandteil des jeweiligen Vertrags sein und wird vorsorglich auch in Angeboten und Auftragsbestätigungen ausgewiesen.
Herstellergarantien sind freiwillige Leistungen des jeweiligen Herstellers und bestehen zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Umfang und Abwicklung richten sich nach den Garantiebedingungen des Herstellers.
5. Preise, Kostenvoranschläge und Zusatzaufwand
Es gelten die im Angebot oder Auftrag ausgewiesenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, werden Anfahrt, Versand, Park-, Maut-, Entsorgungs-, Material- und Ersatzteilkosten gesondert verrechnet.
Unverbindliche Kostenschätzungen beruhen auf dem bei Erstellung bekannten Aufwand. Wird erkennbar, dass der geschätzte Aufwand wesentlich überschritten wird, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Fortsetzung, soweit dies praktisch möglich ist.
Zusatzaufwand, der durch unrichtige oder unvollständige Angaben, nicht vorbereitete Flächen, fehlende Zugänge, unzureichende Strom- oder Netzwerkversorgung, verdeckte Mängel, Fremdeingriffe oder nachträgliche Änderungswünsche entsteht, kann nach vorheriger Information zusätzlich verrechnet werden.
6. Zahlung und Zahlungsverzug
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Warenbestellungen und Projekten kann eine angemessene Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung vereinbart werden. Die Bestellung beim Lieferanten kann bis zum Eingang der vereinbarten Zahlung zurückgestellt werden.
Die Ausstellung einer Rechnung ist nicht Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags. Der Vertrag kommt nach Maßgabe von Punkt 2 zustande; die Rechnung dient der Abrechnung der vereinbarten Waren und Leistungen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich können notwendige, zweckentsprechende und angemessene Mahn- und Betreibungskosten verlangt werden.
Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die gesetzlichen Aufrechnungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
7. Termine, Lieferhindernisse und höhere Gewalt
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich unverbindliche Zieltermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigt wurden. Lieferengpässe, Wetterbedingungen, Krankheit, Ausfälle von Transport- oder Kommunikationsdiensten, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt oder sonstige nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse verlängern Fristen angemessen.
Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder eine Verzögerung für den Auftraggeber unzumutbar, stehen beiden Parteien die gesetzlichen Rechte zu. Bereits mangelfrei erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten, sofern sie für den Auftraggeber nutzbar sind.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig für freien und sicheren Zugang, erforderliche Stromversorgung, geeignete Internet- und WLAN-Infrastruktur, aktuelle Zugangsdaten, notwendige Benutzerkonten, freigegebene Apps, erforderliche Genehmigungen und die Anwesenheit einer entscheidungsbefugten Person.
Vor Arbeiten an bestehenden Systemen hat der Auftraggeber vorhandene Konfigurationen, Projektdaten und sonstige wichtige Daten zu sichern, soweit dies möglich und zumutbar ist. Der Auftragnehmer weist auf erkennbare besondere Risiken hin.
Der Auftraggeber informiert über verdeckte Leitungen, Bewässerungssysteme, Kabel, Drainagen, Gefahrenstellen und sonstige Umstände, die für Arbeiten am Grundstück oder Gebäude relevant sind.
Kann ein Termin wegen fehlender Mitwirkung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, darf der tatsächlich entstandene Aufwand einschließlich Anfahrt verrechnet werden, wenn der Auftraggeber zuvor auf die erforderliche Mitwirkung hingewiesen wurde.
9. Installation, Einrichtung und Inbetriebnahme
Installations- und Einrichtungsleistungen werden entsprechend dem vereinbarten Umfang und den anerkannten Herstellerangaben erbracht. Eine vollständige Neuplanung, bauliche Änderung, Elektroinstallation, Gartenbauleistung oder Verbesserung der WLAN-Abdeckung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach Abschluss wird die vereinbarte Funktion gemeinsam geprüft, soweit dies vor Ort möglich ist. Offensichtliche Abweichungen sollen im Übergabe- oder Serviceprotokoll festgehalten werden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine solche Dokumentation nicht eingeschränkt.
Spätere Änderungen am Grundstück, Gebäude, Netzwerk, Benutzerkonto, Gerät, an der Firmware oder durch Dritte können die eingerichtete Funktion beeinflussen und sind nicht Teil der ursprünglichen Leistung.
10. Mähroboter
Die Qualität des Mähergebnisses hängt insbesondere von Rasenart, Wachstum, Pflegezustand, Steigung, Unebenheiten, Engstellen, Hindernissen, Witterung, Satellitenempfang, Funk- und WLAN-Abdeckung sowie den technischen Grenzen des gewählten Geräts ab.
Der Auftraggeber hält die Fläche frei von Gegenständen und Gefahrenquellen, die das Gerät beschädigen oder Personen, Tiere oder Sachen gefährden können. Dazu zählen insbesondere lose Kabel, Spielzeug, Gartengeräte, Äste, Steine, tiefe Löcher, ungesicherte Wasserflächen und Tierkot.
Schäden, die nach der Übergabe durch Veränderungen am Grundstück, Bauarbeiten, Gartenpflege, Tier- oder Fremdeinwirkung, nicht freigegebene Softwareänderungen oder eine Nutzung entgegen der Bedienungsanleitung entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers, sofern dieser den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.
Bei kabellosen Navigationssystemen kann die Funktion von GNSS-, RTK-, Mobilfunk-, Kamera-, LiDAR-, Cloud- oder Herstellerdiensten abhängen. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit solcher Drittdienste kann nicht zugesagt werden.
11. Saug- und Wischroboter
Der Auftraggeber sorgt für geeignete Bodenverhältnisse, ausreichende Durchfahrtsbreiten, zugängliche Ladestationen und das Entfernen empfindlicher, loser oder verschluckbarer Gegenstände. Flüssigkeiten, Kabel, Vorhänge, Teppichfransen, kleine Spielzeuge und Tiernäpfe können die Funktion beeinträchtigen.
Das Reinigungsergebnis ist abhängig von Verschmutzungsgrad, Raumaufteilung, Bodenbelag, Schwellen, Möbeln, Verbrauchsmaterialien, Wartungszustand und den technischen Eigenschaften des Geräts. Eine vollständige Fleckenentfernung oder ein bestimmtes hygienisches Ergebnis wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Smart Home, Apps, Cloud- und Drittanbieterdienste
Smart-Home-Funktionen können von Produkten, Apps, Betriebssystemen, Benutzerkonten, Internetverbindungen, Funkstandards, Hersteller-Clouds und Schnittstellen Dritter abhängen. Kompatibilitätsangaben beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Hersteller können Funktionen, Schnittstellen, Lizenzmodelle oder Cloud-Dienste ändern oder einstellen. Für solche Änderungen haftet der Auftragnehmer nur, wenn und soweit er sie schuldhaft verursacht oder eine fortdauernde Funktion ausdrücklich garantiert hat.
Die Einrichtung sicherheitsrelevanter Funktionen wie Zutritt, Alarmierung, Kameras, Heizungssteuerung oder Anwesenheitssimulation ersetzt keine zertifizierte Alarm-, Brandmelde-, Sicherheits- oder Notrufanlage, sofern nicht ausdrücklich eine solche Leistung durch einen befugten Fachbetrieb vereinbart wurde.
13. KNX-Programmierung und elektrotechnische Abgrenzung
KNX-Leistungen umfassen ausschließlich die im Angebot beschriebenen Programmier-, Parametrierungs-, Visualisierungs-, Dokumentations- und Integrationsarbeiten. Elektrotechnische Installationsarbeiten, Messungen, Prüfungen und Änderungen an der festen Elektroinstallation werden nur durch entsprechend befugte Fachbetriebe ausgeführt.
Der Auftraggeber stellt – soweit vorhanden und rechtlich zulässig – aktuelle ETS-Projektdateien, Passwörter, Gruppenadresslisten, Pläne, Geräteinformationen und Dokumentationen bereit. Fehlen diese, kann eine Bestandsaufnahme, Rekonstruktion oder Fehlersuche zusätzlichen Aufwand verursachen.
Vor Änderungen wird nach Möglichkeit eine Sicherung des vorhandenen Projektstands erstellt. Eine vollständige Rekonstruktion fremder, unvollständiger, gesperrter oder beschädigter Projekte kann nicht zugesagt werden.
Die Abnahme erfolgt anhand der vereinbarten Funktionen. Nachträgliche Funktionswünsche, Änderungen durch andere Gewerke oder Dritte sowie Folgen ausgetauschter Geräte, Updates oder geänderter Bus- beziehungsweise Netzwerkinfrastruktur sind Zusatzleistungen.
14. Wartungs-, Reinigungs- und Serviceverträge
Umfang, Intervalle, Laufzeit, Preis, Reaktionszeit und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Wartungsvertrag. Eine Wartung ist eine Zustandsprüfung und vorbeugende Servicemaßnahme; sie ist keine Garantie für einen künftig störungsfreien Betrieb.
Sofern nicht ausdrücklich enthalten, sind Ersatzteile, Verschleißteile, Akkus, Messer, Bürsten, Filter, Reinigungsmittel, Versand, Abholung, Anfahrt, Fremdleistungen, Reparaturen, Störungsbehebungen außerhalb des Wartungstermins und Schäden durch äußere Einwirkung gesondert zu bezahlen.
Der Auftragnehmer darf nicht wirtschaftlich vertretbare oder sicherheitskritische Reparaturen ablehnen und stattdessen einen Austausch empfehlen. Vor kostenpflichtigen, nicht bereits umfassten Reparaturen wird grundsätzlich eine Freigabe eingeholt.
Wartungsverträge mit bestimmter Laufzeit enden mit Ablauf, sofern keine Verlängerung vereinbart ist. Unbefristete Wartungsverträge können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Gewährleistung und Mängelbehebung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden weder ausgeschlossen noch verkürzt.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde und eine Beeinträchtigung ausschließlich durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unterlassene Pflege, äußere Einwirkung, nicht geeignete Infrastruktur, Fremdeingriffe, nachträgliche Änderungen oder herstellerseitige Änderungen verursacht wird.
Der Auftraggeber soll Mängel möglichst genau beschreiben und Fotos, Fehlermeldungen oder sonstige Informationen bereitstellen, damit eine rasche Prüfung möglich ist. Unternehmer haben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten zu beachten.
16. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern bleibt auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und sonstige zwingende gesetzliche Haftung unberührt.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung gegenüber Unternehmern ist bei leichter Fahrlässigkeit jedenfalls auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit er ihn schuldhaft verursacht hat. Bei Unternehmern ist die Haftung zusätzlich auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Produkthaftungsrecht, entgegenstehen.
17. Rücktrittsrecht von Verbrauchern
Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen können Verbrauchern gesetzliche Rücktrittsrechte zustehen. Die Einzelheiten, Fristen und das Muster-Widerrufsformular sind unter Rücktrittsbelehrung abrufbar und werden, soweit erforderlich, vor Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnt, kann im Fall eines Rücktritts ein gesetzlich vorgesehener anteiliger Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu bezahlen sein. Bei vollständiger Leistungserbringung kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
18. Dokumentation, Fotos und Referenzen
Der Auftragnehmer darf zur internen Auftrags-, Zustands- und Mängeldokumentation sachbezogene Fotos und technische Aufzeichnungen anfertigen, soweit dies für Vertragserfüllung, Beweissicherung oder Servicezwecke erforderlich ist und keine unverhältnismäßigen Eingriffe in die Privatsphäre erfolgen.
Eine Veröffentlichung von Fotos, Namen, Adressen oder Projektdetails zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur nach gesonderter, freiwilliger Zustimmung des Auftraggebers.
19. Urheber- und Nutzungsrechte
Individuell erstellte Konzepte, Pläne, Visualisierungen, Programmierungen, Konfigurationen und Dokumentationen dürfen vom Auftraggeber für den vereinbarten Zweck und das jeweilige Objekt verwendet werden. Weitergehende Nutzungsrechte richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
Rechte an Hersteller-Software, Apps, Bibliotheken, Produktdaten und sonstigen Leistungen Dritter richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
21. Rechtswahl, Gerichtsstand und Streitbeilegung
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt. Der Auftragnehmer ist derzeit nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.
22. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Rechtlich relevante Erklärungen können, soweit keine strengere Form vorgeschrieben oder individuell vereinbart ist, per E-Mail oder in anderer dauerhaft speicherbarer Textform übermittelt werden.
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